AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CBS-Media/COMedia GmbH
CBS-Media/COMedia GmbH XXX
Industriestraße 21-23
69245 Bammental
§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines
(1) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für den Auftragnehmer unverbindlich, soweit der Auftragnehmer deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch wenn der Auftragnehmer der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(2) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde dem Auftragnehmer gegenüber nach Vertragsschluss abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(3) Der Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hat nur klarstellende Bedeutung. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten diese auch ohne eine solche Klarstellung.
(4) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Rechtsfolgen des Schweigens besonders hinweisen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem mit dem Kunden individuell vereinbarten Vertrag und den hier vorliegenden AGB.
§ 3 Vertragsschluss / Vertragssprache / Keine Speicherung des Vertragstextes
(1) Der Vertragsschluss kommt mit der Unterzeichnung der Vertragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Das Angebot des Auftraggebers kann bei Verwendung von Fernkommunikationsmittel auch durch ausdrückliche Erklärung des Auftragnehmers mittels Fernkommunikationsmittel angenommen werden.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Für den Vertragsschluss steht dem Kunden ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 4 Lieferfristen / Lieferverzug
(1) Lieferfristen oder Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(2) Soweit die Erfüllung der vertraglichen Leistung durch Umstände höherer Gewalt verzögert wird, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streik und rechtmäßiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die für den Auftragnehmer unvorhersehbar sind und welche er nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leistung), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, soweit solche Umstände bei Lieferanten des Auftragnehmers eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird diesem unverzüglich erstattet.
(3) Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Ablauf einer angemessenen von ihm gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe des § 9 geltend zu machen. Ebenfalls unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere jene bei Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nach-erfüllung).
§ 5 Vertragsdauer/Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag entsprechend der individuell vereinbarten Frist ordentlich kündigen.
(2) Wird der Vertrag nicht rechtzeitig ordentlich gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Ist eine Frist zur ordentlichen Kündigung vereinbart, so kann binnen dieser ordentlich gekündigt werden. Ist keine Fristen zu ordentliche Kündigung vereinbart so kann binnen einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
§ 6 Lieferung / Gefahrtragung / Abnahme / Annahmeverzug
(1) Etwaige Überschreitung von Lieferterminen werden dem Kunden unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer mitgeteilt. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz setzt den fruchtlosen Ablauf einer Nachfrist voraus. Gleiches gilt für den Rücktritt.
(2) Teillieferungen durch den Auftragnehmer sind unter Berücksichtigung seiner Interessen zulässig, es sei denn sie sind für den Kunden unzumutbar.
(3) Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, der Sitz des Auftragnehmers. Lieferungen an einen anderen Ort erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(4) Die Ingebrauchnahme und/oder die Bezahlung der Leistung des Auftragnehmers stellen eine Abnahme dar. Eine Abnahme wird fingiert, wenn das abnahmefähige Werk nicht binnen zehn Tagen nach Lieferung abgenommen worden ist.
(5) Verlust oder äußerlich erkennbare Beschädigungen der Ware sowie eine Überschreitung der Lieferfrist sind bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer hinreichend deutlich anzuzeigen (§ 438 HGB). Der Kunde stellt dem Auftragnehmer unverzüglich eine Kopie der Anzeige zur Verfügung.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Das Vertragsentgelt und die sonstigen Kosten (z.B. Versandkosten, Zölle etc.) sind spätestens binnen 2 Wochen ab Erhalt der Ware und Rechnung zu bezahlen. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Das Vertragsentgelt ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf kaufmännische Fälligkeitszinsen (§§ 352, 353 HGB) unberührt.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges steht dem Auftragnehmer zudem eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR zu. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(3) Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt als sicherungshalber geleistet. Mit Einlösung des Wechsels oder Schecks im Zusammenhang stehende Kosten gehen zulasten des Kunden.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch vom Auftragnehmer anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Urheberrecht/Nutzungsrechte
Das Urheberrecht liegt beim Auftragnehmer. Die Produkte (Bilder, Videos) dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck verwendet werden. Sofern dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht übertragen wird richtet sich in dieses nach den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vereinbarung. Ist nichts weiteres vereinbart, so wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Etwaige Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung des Vertragsentgelts übertragen. Wird dem Auftraggeber nicht ein sprechendes Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung übertragen so ist dies untersagt, dies in Abdingung von § 60 UrhG. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Video-Rohdaten. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung derartiger Video-Rohdaten ist untersagt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller ihm aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftig entstehenden Forderungen vor.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben jedenfalls die gesetzlichen Bestimmungen bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB).
(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu weigern, bleibt unberührt.
(4) Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von ihm übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Der Auftragnehmer haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
§ 12 Verjährung
(1) Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Ware. Soweit im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz oder bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB, einem Rechtsmangel gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) BGB, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 13 Datenschutz
Wir gewährleisten die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten des Kunden bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Niederlassung des Auftragnehmers.